Überspannungsschäden, die keine sind

Es ist immer wieder erstaunlich. Da soll eine Heizungsregelung nach einem Gewitter defekt sein. Festgestellt von einem Fachbetrieb.

Da aber ansonsten keine Schäden bekannt sind, wird ein Sachverständiger beauftragt, denn eine Heizungsregelung ist relativ teuer.

Nicht selten stellt man dann fest, dass die Platine keiner Überspannung sondern Wasser ausgesetzt war, welches über eine undichte Stelle in der Verrohrung auf die Platine tropfte.

Dies würde eine Versicherung nicht bezahlen, wohl aber den blitzbedingten Überspannungsschaden. Somit werden die Fakten etwas verbogen. Das Unternehmen, von dem diese so eindeutige falsche Diagnose erstellt wurde, bekommt natürlich einen Minuspunkt in der Liste der Unternehmen, die bei Begutachtungen vorgefunden wurden.

Elektronikschäden an Rechnern werden auf ein Gewitter bezogen, welches aber nicht am Schadenort niedergegangen ist. Bei der genauen Analyse wird dann festgestellt, dass der PC nicht mehr lief, weil das Betriebssystem der Festplatte eine DLL-Datei nicht fand.

Bei einem älteren Laptop wäre ein Überspannungsschaden ganz praktisch gewesen. Dazu hatte der Besitzer oder ein Helfer zwei Pin's des Festplatten-Anschlusssteckers weggebogen. Nach Richten dieser Pins lief der Rechner wieder.

Eine Telefonanlage war nach einem Gewitter defekt. Ursache war allerdings nicht ein Blitz, sondern ein ausgelaufener Kondensator, der sich über Tage mit einem deutlichen Geruch "gemeldet" hatte.

Diese Litanei ließe sich seitenweise fortsetzen.

Appell an diejenigen, die Diagnosen erstellen:

  • Machen Sie zutreffende Angaben, geben Sie in einer Rechnung nichts an, was Sie nicht belegen können.
  • Die Angabe eines Überspannungsschadens als "Freundschaftsdienst" kann böse nach hinten losgehen.